Sie haben gerade Ihr Auto beim Händler gekauft und beim Blick in den Fahrzeugbrief entdecken Sie: Die Anzahl der Vorbesitzer stimmt nicht mit den Angaben im Kaufvertrag überein. Statt einem Vorbesitzer hatte das Fahrzeug tatsächlich zwei oder mehr. Was nun?
Ist das überhaupt ein rechtlicher Mangel?
Ja. Wenn der Händler im Kaufvertrag eine bestimmte Anzahl von Vorbesitzern angibt und diese Information nicht stimmt, liegt ein Sachmangel vor. Die tatsächliche Beschaffenheit entspricht nicht der vereinbarten. Das gilt besonders, wenn der Verkäufer die falsche Anzahl ausdrücklich zugesichert hat.
Welche Rechte haben Sie als Käufer?
Zunächst haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung – also theoretisch auf Lieferung eines Fahrzeugs mit der vereinbarten Anzahl von Vorbesitzern. Da der Händler meist kein identisches Fahrzeug mit weniger Vorbesitzern liefern kann, bleiben Ihnen zwei praktikable Optionen:
- Kaufpreisminderung: Sie behalten das Fahrzeug und verlangen einen Teil des Kaufpreises zurück. Die Höhe der Minderung orientiert sich an der tatsächlichen Wertminderung durch den zusätzlichen Vorbesitzer.
- Rücktritt vom Kaufvertrag: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den vollständigen Kaufpreis erstattet. Allerdings nur, wenn Sie dem Händler zuvor erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.
Wie hoch ist die Wertminderung durch einen zusätzlichen Vorbesitzer?
Die realistische Wertminderung liegt deutlich niedriger als viele vermuten. Experten gehen von etwa 300 bis 800 Euro aus, abhängig vom Fahrzeugwert. Die oft genannten 5-10% des Kaufpreises sind unrealistisch und werden vor Gericht nicht durchsetzbar sein.
Ein zusätzlicher Vorbesitzer bedeutet nicht automatisch einen schlechteren Zustand. Zwei private Halter mit je einem Jahr Haltedauer sind anders zu bewerten als ein ehemaliger Mietwagen. Prüfen Sie im Fahrzeugbrief, wer die Vorbesitzer waren.
Was Sie konkret tun sollten
- Vor der Zulassung: Wenn Sie die Abweichung vor der Anmeldung auf sich bemerken, haben Sie die stärkste Verhandlungsposition. Wenden Sie sich sofort an den Händler.
- Nach der Zulassung: Ihre Position ist schwächer, aber keineswegs aussichtslos. Kontaktieren Sie den Händler schriftlich und schildern Sie den Sachverhalt.
- Setzen Sie eine Frist: Fordern Sie den Händler schriftlich auf, binnen einer angemessenen Frist (7-14 Tage) eine mangelfreie Sache zu liefern oder eine Kaufpreisminderung anzubieten.
- Fordern Sie eine realistische Summe: Orientieren Sie sich an 300-800 Euro Minderung, je nach Fahrzeugwert. Bei einem 30.000-Euro-Fahrzeug sind 500-800 Euro angemessen.
Was bieten Händler üblicherweise an?
Viele Händler reagieren kulant und bieten von sich aus eine Lösung an – etwa eine kostenlose Inspektion (Gegenwert 400-600 Euro), zwei Inspektionen oder einen direkten Preisnachlass. Diese Angebote sind meist fair und ersparen Ihnen den Gang zum Anwalt.
Kann der Händler vom Kaufvertrag zurücktreten?
Nein. Der Händler kann nicht einseitig den Kaufvertrag rückgängig machen, nur weil Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Verträge sind zu erfüllen. Eine Anfechtung wegen Irrtums ist im Bereich der Mängelhaftung ausgeschlossen.
Wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten, können Sie nicht gezwungen werden, es zurückzugeben.
Was ist mit entstandenen Kosten?
Sollte es tatsächlich zu einer Rückabwicklung kommen, muss der Händler Ihre Aufwendungen ersetzen: Überführungskosten, Zulassungsgebühren, Tankfüllungen und ähnliche Kosten, die durch den Kauf entstanden sind.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Wenn der Händler sich weigert, eine angemessene Lösung anzubieten, oder wenn die Diskrepanz gravierend ist (etwa ein ehemaliger Mietwagen statt Privatfahrzeug), sollten Sie rechtlichen Rat einholen. ADAC-Mitglieder können die kostenlose Rechtsberatung nutzen.
Der praktische Weg zur Lösung
Bleiben Sie sachlich und kooperativ. Die meisten Händler möchten zufriedene Kunden und eine Lösung finden. Ein realistisches Angebot (400-800 Euro Wertausgleich, Inspektionen oder andere Serviceleistungen) ist meist der schnellste Weg zum Ziel.
Dokumentieren Sie alles schriftlich: Ihre Beanstandung, die Antwort des Händlers und die getroffene Vereinbarung. So sichern Sie sich rechtlich ab.
Wichtig: Die Anzahl der Vorbesitzer allein sagt wenig über den tatsächlichen Fahrzeugzustand aus. Wenn Sie mit dem Auto zufrieden sind und der Händler Ihnen entgegenkommt, ist eine pragmatische Einigung oft die beste Lösung für beide Seiten.


