Auto angemeldet verkaufen – Wir übernehmen die Abmeldung für Sie

Viele Verkäufer stellen sich die Frage: Muss ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden oder kann ich es angemeldet verkaufen? Die Antwort ist einfach: Sie können Ihr Fahrzeug problemlos angemeldet an uns verkaufen. Wir kümmern uns um die komplette Abmeldung und alle damit verbundenen Formalitäten. Sie sparen sich den Gang zur Zulassungsstelle, das Warten in überfüllten Ämtern und den Papierkrieg mit der Versicherung. In 25 Jahren haben wir Tausende angemeldete Fahrzeuge gekauft und wissen genau, worauf es ankommt. Der Prozess läuft für Sie völlig reibungslos ab.

Abmeldung inklusive

Wir melden Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Sie müssen keinen Fuß in ein Amt setzen und erhalten alle Unterlagen für Ihre Versicherung.

Rechtlich abgesichert

Der Kaufvertrag enthält alle notwendigen Klauseln für den Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs. Sie sind ab Übergabe vollständig abgesichert.

Versicherung kündigen

Sie bekommen von uns die Abmeldebestätigung, mit der Sie Ihre Versicherung problemlos kündigen oder pausieren können.

Steuerrückerstattung

Mit der Abmeldebestätigung können Sie beim Finanzamt anteilige Kfz-Steuer zurückfordern. Wir erklären Ihnen genau, wie das funktioniert.

Warum das angemeldete Verkaufen für Sie einfacher ist

Der größte Vorteil: Sie müssen nichts vorbereiten. Keine Terminvereinbarung beim Straßenverkehrsamt, keine Wartezeiten, keine komplizierten Formulare. Sie übergeben uns das Fahrzeug mit Kennzeichen, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Den Rest erledigen wir.

Viele Verkäufer haben Bedenken, dass sie nach dem Verkauf noch für Strafzettel, Mautgebühren oder Unfälle haften könnten. Diese Sorge ist unbegründet, wenn Sie mit einem seriösen Käufer zusammenarbeiten. Unser Kaufvertrag enthält eine Klausel, die Sie ab dem Zeitpunkt der Übergabe von jeglicher Haftung freistellt.

Zusätzlich melden wir das Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden nach Übernahme ab. Sie bekommen von uns die offizielle Abmeldebestätigung zugeschickt oder digital übermittelt. Mit diesem Dokument können Sie Ihre Versicherung informieren und beim Finanzamt die anteilige Kfz-Steuer zurückfordern. Dieser Prozess ist völlig unkompliziert und spart Ihnen bares Geld.

Warum Sie uns mit der Abmeldung vertrauen können

25 Jahre Erfahrung haben uns gezeigt, worauf es beim Verkauf angemeldeter Fahrzeuge ankommt. Wir kennen jeden Ablauf, jede Formalität und jede rechtliche Fallstricke. Unsere Kaufverträge sind wasserdicht formuliert und schützen Sie vor jeglicher Haftung nach dem Verkauf. Die Abmeldung führen wir innerhalb von 48 Stunden zuverlässig durch. Kein Fahrzeug bleibt auf Sie zugelassen, nachdem wir es übernommen haben. Diese Sorgfalt und Zuverlässigkeit zeichnet uns aus und gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen.

So funktioniert der Verkauf eines angemeldeten Autos

Fahrzeugpapiere bereithalten

Sie benötigen den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Falls Sie den Brief bei der Bank hinterlegt haben, weil noch eine Finanzierung läuft, organisieren wir die Herausgabe gemeinsam mit Ihnen.

Kaufvertrag mit Haftungsausschluss

Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass Sie das Fahrzeug angemeldet verkaufen und wir die Abmeldung übernehmen. Wichtig ist die Klausel, die besagt, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr für das Fahrzeug haften. Diese rechtliche Absicherung ist essenziell.

Fahrzeug mit Kennzeichen übergeben

Sie übergeben uns das Fahrzeug inklusive beider Kennzeichen. Ja, auch die Kennzeichen nehmen wir mit. Diese geben wir bei der Abmeldung zurück an die Zulassungsstelle. Sie müssen die Schilder nicht selbst abschrauben oder zurückbringen.

Wir melden das Fahrzeug ab

Innerhalb von 48 Stunden nach Übernahme fahren wir zur zuständigen Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ordnungsgemäß ab. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von uns zuverlässig durchgeführt. Sie können sich darauf verlassen.

Abmeldebestätigung erhalten

Die offizielle Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle senden wir Ihnen per Post oder E-Mail zu. Dieses Dokument ist wichtig für Ihre Versicherung und für die Rückerstattung der Kfz-Steuer. Bewahren Sie es gut auf.

Versicherung und Finanzamt informieren

Mit der Abmeldebestätigung kontaktieren Sie Ihre Versicherung und kündigen den Vertrag oder lassen ihn ruhen. Das Finanzamt erstattet Ihnen die anteilige Kfz-Steuer automatisch oder auf Antrag. Wir erklären Ihnen, welche Schritte nötig sind.

Häufige Irrtümer beim Verkauf angemeldeter Fahrzeuge

Irrtum 1: Ich muss das Auto vorher selbst abmelden.
Nein, das müssen Sie nicht. Wir kaufen angemeldete Fahrzeuge und übernehmen die Abmeldung komplett. Sie sparen sich Zeit und Nerven.

Irrtum 2: Ich hafte noch, wenn nach dem Verkauf etwas passiert.
Falsch. Der Kaufvertrag schließt Ihre Haftung ab dem Zeitpunkt der Übergabe aus. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. Wichtig ist nur, dass dieser Passus im Vertrag steht – bei uns ist das Standard.

Irrtum 3: Die Versicherung zahlt nicht zurück, wenn ich nicht selbst abmelde.
Das stimmt nicht. Die Versicherung benötigt lediglich die Abmeldebestätigung. Egal wer das Fahrzeug abgemeldet hat, Sie bekommen Ihre Beiträge anteilig zurück oder können den Vertrag ruhen lassen.

Irrtum 4: Ich bekomme keine Steuer zurück, wenn ein Käufer abmeldet.
Doch, bekommen Sie. Das Finanzamt erstattet die anteilige Kfz-Steuer automatisch, sobald das Fahrzeug abgemeldet wurde. Sie müssen nur die Abmeldebestätigung vorlegen können.

Irrtum 5: Der Käufer könnte das Auto nicht abmelden und ich bleibe auf den Kosten sitzen.
Nicht bei uns. Wir melden jedes Fahrzeug zuverlässig ab. In 25 Jahren gab es keinen einzigen Fall, in dem das nicht passiert ist. Sie können uns vertrauen.

Irrtum 6: Angemeldet verkaufen ist komplizierter als abgemeldet.
Im Gegenteil. Für Sie ist es einfacher, weil Sie sich um nichts kümmern müssen. Wir regeln alle Formalitäten und Sie haben weniger Aufwand.

Die Vorteile auf einen Blick

Ein angemeldetes Auto zu verkaufen bringt Ihnen konkrete Vorteile. Hier sind die wichtigsten Punkte.

0
Stunden Zeitaufwand für Sie
0
Stunden bis zur Abmeldung
0
rechtliche Absicherung

Was passiert mit Kfz-Steuer und Versicherung?

Die Kfz-Steuer wird vom Finanzamt automatisch anteilig zurückerstattet, sobald das Fahrzeug abgemeldet ist. Sie müssen nichts beantragen. Ihre Versicherung kündigen Sie mit der Abmeldebestätigung, die wir Ihnen zusenden. Die meisten Versicherungen erstatten gezahlte Beiträge anteilig zurück. Wir erklären Ihnen genau, was Sie tun müssen.

Hafte ich noch für Strafzettel oder Unfälle?

Nein. Ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe sind Sie von jeglicher Haftung befreit. Diese Klausel steht in unserem Kaufvertrag und schützt Sie rechtlich. Sollte es nach dem Verkauf zu einem Vorfall kommen, sind wir als neuer Halter verantwortlich. Sie können beruhigt sein.

Kann ich das Kennzeichen behalten?

Wenn Sie das Kennzeichen für ein neues Fahrzeug reservieren lassen möchten, müssen Sie das Auto vorher selbst abmelden und das Kennzeichen reservieren lassen. Beim Verkauf an uns geben Sie die Kennzeichen mit ab. Wir geben sie bei der Abmeldung an die Zulassungsstelle zurück. Falls Sie das Kennzeichen behalten wollen, sprechen Sie uns vorher an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Sie benötigen den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Falls noch eine Finanzierung läuft und die Bank den Brief einbehalten hat, klären wir das gemeinsam. Zusätzlich sind beide Kennzeichen erforderlich, die wir bei der Abholung mitnehmen. Das wars. Mehr brauchen Sie nicht.

Wir melden jedes Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden nach Übernahme ab. Dieser Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von uns strikt eingehalten. Sie bekommen die offizielle Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle zugeschickt, sobald der Vorgang abgeschlossen ist. In den meisten Fällen haben Sie das Dokument innerhalb von 5 bis 7 Tagen in der Hand.

Kein Problem. Wir können Ihnen jederzeit eine Kopie zusenden. Zusätzlich können Sie bei der Zulassungsstelle eine neue Bestätigung beantragen. Bewahren Sie das Dokument aber sicher auf, denn Sie benötigen es für die Versicherung und gegebenenfalls für das Finanzamt.

Ja, das ist möglich. Die Bank hat in der Regel den Fahrzeugbrief einbehalten. Wir koordinieren mit Ihnen und der Bank die Ablösung der Finanzierung. Der Kaufpreis wird so aufgeteilt, dass die Restschuld direkt an die Bank geht und Sie den Differenzbetrag erhalten. Die Bank gibt dann den Brief frei und wir können das Fahrzeug ordnungsgemäß übernehmen und abmelden.

Nein, das müssen Sie nicht. Wir kaufen Fahrzeuge auch ohne gültigen TÜV. Der Zustand der Hauptuntersuchung spielt für den Verkauf an uns keine Rolle. Sie können das Auto angemeldet verkaufen, auch wenn die HU abgelaufen ist.

Beim angemeldeten Verkauf übergeben Sie uns das Fahrzeug inklusive Kennzeichen und wir übernehmen die Abmeldung. Beim abgemeldeten Verkauf haben Sie das Auto bereits selbst bei der Zulassungsstelle abgemeldet und übergeben es ohne Kennzeichen. Für Sie ist der angemeldete Verkauf deutlich bequemer, weil Sie sich um nichts kümmern müssen. Beide Varianten sind möglich und rechtlich gleichwertig.

Ja, absolut. Das Finanzamt erstattet die anteilige Kfz-Steuer für die Monate, in denen das Fahrzeug nicht mehr auf Sie zugelassen war. Es spielt keine Rolle, wer die Abmeldung durchgeführt hat. Wichtig ist nur, dass Sie die Abmeldebestätigung vorlegen können. Das Finanzamt rechnet automatisch oder Sie reichen die Bestätigung nach, falls Sie eine Aufforderung erhalten.

Das kommt darauf an. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist, benötigen Sie eine Vollmacht dieser Person für den Verkauf. Diese Vollmacht muss schriftlich vorliegen und idealerweise notariell beglaubigt sein. Sprechen Sie uns darauf an, wir prüfen, was in Ihrem konkreten Fall möglich ist.