Verwenden Sie eine klare Formulierung. Bewährt hat sich etwa: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen.“
Die Einschränkung im zweiten Satz ist wichtig. Fehlt sie, kann die Klausel in einem vorformulierten Vertrag unwirksam sein. Dann gilt im schlimmsten Fall die volle gesetzliche Haftung. Gängige Musterverträge für den Privatverkauf enthalten diese Einschränkung meist schon. Prüfen Sie das trotzdem, bevor Sie einen Vordruck verwenden. Die Klausel gehört gut sichtbar in den Abschnitt zum Zustand des Fahrzeugs, nicht ins Kleingedruckte.
Verzichten Sie auf Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ oder „ohne Garantie“ als einzigen Ausschluss. Sie sind unklar. Im Zweifel beziehen sie sich nur auf Mängel, die bei einer Besichtigung erkennbar waren. Versteckte Mängel wären dann nicht erfasst.