Unfälle und Versicherung
Verkaufen Sie ein angemeldetes Auto, geht die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst auf den Käufer über. Verursacht er einen Unfall, ist der Geschädigte also versichert. Trotzdem kann es für Sie unangenehm werden. Der Schaden wird unter Umständen zunächst Ihrem Vertrag zugeordnet, und Sie müssen Rückfragen klären.
Informieren Sie Ihre Versicherung deshalb sofort nach dem Verkauf. Nennen Sie Datum, Uhrzeit und die Daten des Käufers. Zeigen Sie den Verkauf außerdem bei der Zulassungsbehörde an. Wie Sie die Versicherung richtig beenden und was beim Verkauf mit Kennzeichen gilt, erklären wir in eigenen Ratgebern.
Die sicherste Lösung ist, das Auto vor der Übergabe abzumelden. Dann fährt niemand mehr unter Ihrem Namen. Der Käufer nutzt ein Kurzzeitkennzeichen oder lässt das Auto transportieren. Das ist für ihn etwas mehr Aufwand, für Sie aber deutlich mehr Sicherheit.