Ein Autokauf ist rechtlich auch per Handschlag gültig. Trotzdem sollten Sie Ihr Auto nie ohne schriftlichen Kaufvertrag verkaufen. Der Vertrag hält fest, wer was zu welchem Preis verkauft hat. Und er beweist, wann das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Angaben in den Kaufvertrag gehören, wie Sie Mängel und den Haftungsausschluss richtig formulieren und welche Fehler Sie vermeiden sollten. So schützen Sie sich vor Streit, fremden Bußgeldern und Forderungen nach dem Verkauf.


