So sichern Sie sich als Verkäufer ab
Die wichtigste Regel: Lassen Sie den Käufer nicht mit Ihren eigenen Kennzeichen wegfahren, solange das Auto auf Sie zugelassen ist. Das ist zwar verbreitet, aber riskant. Verursacht der Käufer einen Unfall oder wird er geblitzt, landet die Post zunächst bei Ihnen. Auch Ihre Versicherung ist betroffen, bis der Halterwechsel geklärt ist.
Nutzt der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen, ist er selbst für die Fahrt versichert. Montieren Sie Ihre Kennzeichen vorher ab oder melden Sie das Auto vor der Übergabe ab. Halten Sie im Kaufvertrag fest, dass das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird und Überführung sowie Kurzzeitkennzeichen Sache des Käufers sind. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Übergabe. Machen Sie bei der Abholung außerdem ein paar Fotos vom Fahrzeug und vom Tachostand. So können Sie später belegen, in welchem Zustand das Auto Ihren Hof verlassen hat.
Geben Sie Schlüssel und Papiere erst heraus, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Ein Kurzzeitkennzeichen in der Hand des Käufers ist kein Zahlungsnachweis. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.